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Kontaktstelle PflegeEngagement

Gemeinsam für eine verbesserte Lebensqualität von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Wir unterstützen freiwilliges Engagement und Selbsthilfeinitiativen im Umfeld von häuslicher Pflege.

 

Projektkoordination:
Susanne Pohlmann
Tel.: [030] 93622380

 

Sprechzeiten:
dienstags und freitags 12.00-14.00 Uhr
 

Kontaktstelle PflegeEngagement
Hefnersteig 1, 13629 Berlin | Tel.: [030] 93 62 23 80
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.  
 

 


 


Stärkung von pflegeflankierendem Ehrenamt und Selbsthilfe sowie sozialer Gemeinschaft


Im Juli 2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft, mit dem erklärten Ziel, die Pflegeversicherung (SGB XI) besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auszurichten.

 

Auch Menschen, die noch nicht so hilfebedürftig sind, dass sie die Anforderungen für eine Pflegestufe erfüllen, können demnach Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Das sind z. B. Menschen mit Einschränkungen auf Grund einer Demenz, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

 

Neu ist darin der §45d SGB XI, der die Förderung von Strukturen des freiwilligen Engagements und der Selbsthilfe vorsieht.Gefördert werden demnach kleine, wohnortnahe Initiativen oder Gruppen, die sich für im Alltag erheblich eingeschränkte Mitbürger engagieren.

 

Das gilt auch für betreuende und pflegende Angehörige sowie Pflegebedürftige und Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. Diese können Ihre geplanten Vorhaben mit der neuen Förderung nun einfacher verwirklichen oder ihre Initiativen nachhaltig stärken.

 

Gefördert werden die Kontaktstellen PflegeEngagement durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Landesverbände der Pflegekassen in Berlin.

Wie sieht unsere Unterstützung konkret aus?


Wir helfen Ihnen, wenn Sie nach selbstbestimmten Hilfeformen rund um die Pflege suchen, z.B.:

• wenn Sie chronisch krank sind und sich wechselseitig im Alltag helfen wollen
• wenn sie begleitender oder pflegender Angehöriger sind
• wenn Sie nach nachbarschaftlichen Hilfenetzen suchen
• wenn Sie daran interessiert sind, gemeinsam mit anderen für eine spätere Pflegesituation im Alter Vorsorge zu treffen
• und wenn Sie freiwillig in ihrer Wohnumgebung um Pflegebedürftige kümmern, bzw. Besuche bei Pflegebedürftigen machen möchten

 

Die Anforderungen in der Pflegesituation führen oftmals für pflegende oder begleitende Angehörige, zu außerordentlichen Belastungen mit Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit.

 

Wir unterstützen Sie als pflegender oder betreuender Angehöriger beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe zum gegenseitigen Austausch und für gemeinsame Unternehmungen. Wir stehen Ihnen bei organisatorischer und fachlicher Beratung und Begleitung zur Seite, stellen Räume und helfen Ihnen bei der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Durch ehrenamtliche Hilfe erhalten Sie Unterstützung um als pflegender Angehöriger auch mal Zeit für sich zu haben, zu entspannen, sich mit Freunden zu treffen oder einem Hobby nachzugehen.

 

Wir als Kontaktstelle schulen und begleiten Sie als ehrenamtlichen Helfer durch qualifiziertes Personal. Sie besuchen Pflegende, unterhalten sich mit ihnen, lesen vor oder begleiten sie bei Spaziergängen und Einkäufen.

 

Wir unterstützen Ihre Initiativen zur Alltags- und Nachbarschaftshilfe und regen an, sich gemeinsam und gegenseitig bei der Alltagsgestaltung oder bei der Begegnung mit anderen beizustehen.

 

Wir möchten Ihnen als Pflegebedürftiger oder Angehöriger die Teilhabe an Kultur oder am öffentlichen Leben ermöglichen und unterstützen Selbsthilfeinitiativen von Ihnen als Pflegebedürftiger.

 

Wir beraten und informieren Sie als Interessent, der sich im pflegeflankierenden Ehrenamt betätigen möchte. In begrenztem Umfang werden auch Aufwandsentschädigungen für Sie als ehrenamtlich Engagierter gezahlt.

 

Nicht zu den von den Kontaktstellen zu unterstützenden Strukturen gehören niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45c SGB XI.