Termine


Wie sieht unsere Unterstützung konkret aus?

 

Wir helfen Ihnen, wenn Sie nach selbstbestimmten Hilfeformen rund um die Pflege suchen, z.B.:

 

• wenn Sie chronisch krank sind und sich wechselseitig im Alltag helfen wollen
• wenn sie begleitender oder pflegender Angehöriger sind
• wenn Sie nach nachbarschaftlichen Hilfenetzen suchen
• wenn Sie daran interessiert sind, gemeinsam mit anderen für eine spätere Pflegesituation im Alter Vorsorge zu treffen
• und wenn Sie freiwillig in ihrer Wohnumgebung um Pflegebedürftige kümmern, bzw. Besuche bei Pflegebedürftigen machen möchten


Die Anforderungen in der Pflegesituation führen oftmals für pflegende oder begleitende Angehörige, zu außerordentlichen Belastungen mit Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit.

 

Wir unterstützen Sie als pflegender oder betreuender Angehöriger beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe zum gegenseitigen Austausch und für gemeinsame Unternehmungen. Wir stehen Ihnen bei organisatorischer und fachlicher Beratung und Begleitung zur Seite, stellen Räume und helfen Ihnen bei der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Durch ehrenamtliche Hilfe erhalten Sie Unterstützung um als pflegender Angehöriger auch mal Zeit für sich zu haben, zu entspannen, sich mit Freunden zu treffen oder einem Hobby nachzugehen.

 

Wir als Kontaktstelle schulen und begleiten Sie als ehrenamtlichen Helfer durch qualifiziertes Personal. Sie besuchen Pflegende, unterhalten sich mit ihnen, lesen vor oder begleiten sie bei Spaziergängen und Einkäufen.

 

Wir unterstützen Ihre Initiativen zur Alltags- und Nachbarschaftshilfe und regen an, sich gemeinsam und gegenseitig bei der Alltagsgestaltung oder bei der Begegnung mit anderen beizustehen.

 

Wir möchten Ihnen als Pflegebedürftiger oder Angehöriger die Teilhabe an Kultur oder am öffentlichen Leben ermöglichen und unterstützen Selbsthilfeinitiativen von Ihnen als Pflegebedürftiger.

 

Wir beraten und informieren Sie als Interessent, der sich im pflegeflankierenden Ehrenamt betätigen möchte. In begrenztem Umfang werden auch Aufwandsentschädigungen für Sie als ehrenamtlich Engagierter gezahlt.

Nicht zu den von den Kontaktstellen zu unterstützenden Strukturen gehören niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45c SGB XI.